Nein
Deutschland verlangt folgendes:
Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Sie können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes wenn Einreise aus einem gelisteten Drittland).
Es wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland (z.B. Schweiz) oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen. Stammen die Welpen aus einem nicht gelisteten Drittland, sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).
Ich kann einen Welpen nicht so lange behalten.
Bis dahin ist die Sozialisations- und Prägephase praktisch gelaufen (hier mehr dazu – > Bester Zeitpunkt der Welpenabgabe) und es wird für Sie und den Welpen schwieriger als nötig, da bis dahin die Gehirnentwicklung des Welpen praktisch abgeschlossen ist.
Schauen Sie sich doch bitte in Ihrem Land nach einem verantwortungsvollen Züchter um.